Der Massenspeicher ist Bestandteil des digitalen Fahrtenschreibers, er kann die Aktivitäten von bis zu 3.500 Fahrern/ Jahr aufzeichnen. Weiterhin werden Geschwindigkeiten der vergangenen 24 gelenkten Stunden gespeichert (bei neueren Geräten bis zu 144 Std.). Der Drehzahlaufschrieb ist ebenso Bestandteil der automatischen Aufzeichnungen (sog. S-Datensätze)
Der Massenspeicher muss spätestens alle 90 Tage gesichert werden. Dies sollte durch einen geschulten Fachmann erfolgen, da die Daten des Massenspeichers wesentlich umfangreicher sind, als die auf der Fahrerkarte gespeicherten Daten. Der Inhalt des Massenspeichers dient häufig zum Abgleich mit Fahrerkartendaten bei Unstimmigkeiten in der Kontrolle. Bei Datenverlust oder Überschreitung der 90 Tage-Frist drohen hohe Bußgelder.
Werden im Rahmen einer Betriebskontrolle Daten von den Behörden angefordert, besteht die Möglichkeit, dass DATA OPERA UG (haftungsbeschränkt) gezielt die Daten für den angeforderten Zeitraum aus dem Massenspeicher herunterlädt. Dadurch wird gewährleistet, dass tatsächlich nur die angeforderten Daten weitergereicht werden.
Massenspeicher können bei unseren Standort-Partnern, die sich an verkehrsgünstig gelegenen Punkten befinden, ausgelesen werden. Hierfür muss die Unternehmenskarte gemäß den Datenschutzbestimmungen zum Auslesen des Massenspeichers vorliegen. Diese Datenschutzbestimmungen verpflichten den Unternehmer, die Daten seiner Mitarbeiter zu schützen. Dabei dauert das Sichern in der Regel nicht länger als 15 Minuten.
Wenn Sie noch Fragen haben, senden Sie uns eine E-Mail über unser Kontaktformular.
Hier geht es direkt zu unseren weiteren Dienstleistungen: