Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser!
Die EU-Verordnungen schreiben vor, dass digitale Fahrerkarten spätestens nach 28 Tagen gesichert werden müssen, wobei es abhängig von der Art der Aktivitäten möglich sein kann, dieses auch früher durchführen zu müssen. Die Fahrerkarte wird dabei immer nur kopiert und nicht „entleert“. Meist verbleiben wesentlich mehr als 28 Tage auf der Karte und sind jederzeit durch die Kontrollautoritäten abrufbar.
Der Massenspeicher des digitalen Tachographen muss entsprechend der EU-Verordnung spätestens nach 90 Tagen gesichert werden. Auch hier wird lediglich kopiert. Weiterhin besteht die Pflicht, dass der Unternehmer die Daten seiner Fahrer überprüft und bei eventuellen Verstößen gegen die EU-VO 561/2006 seine Fahrer entsprechend unterweist. Hierzu wird stichprobenartig ein Tag jeder Arbeitswoche herangezogen.
TACHOWORXX übernimmt alle diese Aufgaben für den Unternehmer.