Die Fahrerkarte wird auf den Führerscheininhaber ausgestellt und dokumentiert seine beruflichen Aktivitäten. Sie verbleibt beim Fahrer und wird vor Antritt der Fahrt dem Tachographen zugeführt. Der Tachograph zeichnet alle Aktivitäten von Anfang an auf. Der Inhaber der Fahrerkarte ist verpflichtet, diese seinem Arbeitgeber spätestens alle 28 Tage zum Auslesen zur Verfügung zu stellen. Gleichzeitig hat er Anspruch auf eine Kopie des Datensatzes. Abhängig von der Branche, in der der Fahrer tätig ist, müssen bei der Sicherung, Archivierung und Auswertung unterschiedliche gesetzliche Auflagen erfüllt werden:
Handwerker müssen unter bestimmten Voraussetzungen aufzeichnen, sichern und archivieren.Fahrer im gewerblichen Güterkraftverkehr (auch Werkverkehr) müssen ab 3,5 to zGM grundsätzlich aufzeichnen.Im Personenverkehr gilt die Aufzeichnungspflicht bei mehr als 8 Fahrgastplätzen.
Der Unternehmer muss sichern, archivieren und auswerten.
DATA OPERA UG (haftungsbeschränkt) bietet registrierten Unternehmen und Fahrern die Möglichkeit, Fahrerkarten an verkehrsgünstig gelegenen Standorten auslesen und sichern zu lassen. Optional besteht für jedes Unternehmen die Möglichkeit, ein Download-Terminal zum Sichern der Fahrerkarten zu günstigen Konditionen zu erhalten. Die gesicherten Daten werden von unseren Download-Terminals unmittelbar zu unseren Servern übertragen und dort doppelt gesichert und archiviert.
Unsere Leistungen:
Beratung schon vor der Anschaffung des Fahrzeuges
Auswahl des Kontrollgerätes
Schulung der Mitarbeiter im Umgang mit dem digitalen Kontrollgerät
Sicherung der Fahrerkartendaten über unsere Terminals
Massenspeicherdownloads aus der Fahrzeugeinheit am Terminalstandort
Auswertung der Fahreraktivitäten gemäß VO (EU) 561/2006, Arbeitszeitgesetz
Erstellung von detaillierten Berichten inkl. möglicher Bußgelder und Belehrungsvordrucke
Bearbeitung von Anhörungsbögen (keine Rechtsberatung!)
Wenn Sie noch Fragen haben, senden Sie uns eine E-Mail über unser Kontaktformular.
Formular Fahreranmeldung
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